Ein falscher Tritt am Strand, etwas Falsches gegessen und schon ist der Urlaub dahin. Rechtlich gesehen ist eine Umwandlung des Urlaubs in einen Krankenstand unter Umständen sogar möglich. Die Arbeiterkammer Burgenland informiert, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei beachten müssen.