Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am Donnerstag die bereits erteilten Genehmigungen für die Schleife Ebenfurth teilweise wieder aufgehoben. Grund dafür ist, dass die Behörde, die die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführte, nicht zuständig gewesen sei. Das Bahnprojekt wird sich somit vermutlich um weitere Jahre verzögern.
Schleife Ebenfurth: BVwG kippt Entscheidung
