OGH: Republik haftet nicht für Schäden von Anlegern Facebook Twitter Google+ Pinterest Amazon reddit LinkedIn Myspace Der Oberste Gerichtshof hat im Fall Commerzialbank Mattersburg eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Die Republik haftet nicht für Vermögensschäden von geschädigten Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht.