Gastro-Betriebe dürfen Take-Away anbieten

Am Donnerstag tritt in Ostösterreich der Oster-Lockdown in Kraft. Mit Ausnahme des Lebensmittelhandels schließen die meisten Geschäfte – mit Ausnahme jener, die lebensnotwendige Produkte anbieten – beispielsweise Apotheken. Nicht betroffen vom neuen Lockdown ist die Gastronomie, die Take-Away anbieten darf.

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