Im Burgenland soll im Juni eine Verfassungsreform mit einer Änderung des Parteienförderungsgesetzes beschlossen werden. Das Justizministerium hat aber Bedenken. Es geht um eine Regelung, die Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordnete im Falle einer Anklage betreffen würde.
Bedenken zur geplanten Verfassungsreform
