Die Landeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung am Montag über den Einspruch betreffend des Ergebnisses der engeren Wahl des Bürgermeisters in Forchtenstein (Bezirk Mattersburg) entschieden und den Einspruch abgewiesen. Die Wahl könnte nun noch beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
Forchtenstein: Wahlanfechtung abgewiesen
