Die Quarantäne für CoV-Infizierte ist ab Montag Geschichte. Menschen, die sich nicht krank fühlen, dürfen mit der FFP2-Maske unter anderem in die Arbeit gehen. Grundsätzlich müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewisse Pflichten wahrnehmen – zum Beispiel eine Infektion melden.
Quarantäne-Aus: Pflichten von Arbeitnehmer und -geber
