Oberlandesgericht: Land haftet nicht für Schäden

Das Land Burgenland muss für Schäden in Folge der Commerzialbank-Pleite nicht haften. Das hat nach einem erstinstanzlichen Urteil im Vorjahr nun auch das Oberlandesgericht Wien festgestellt. Die Klage ist von der Anwaltskanzlei Talos/Brandl eingebracht worden, die zwei geschädigte Kundinnen vertreten hatte.

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