Die CoV-Pandemie ist auch bei den burgenländischen Tanzschulen nicht spurlos vorüber gegangen. Hilfszahlungen wie der Härtefallfonds und der Fixkostenzuschuss haben die Tanzschulen vor Schließungen retten können. Jetzt können aber wieder Tanzstunden unter der Einhaltung der 2-G-Regel stattfinden.
Tanzunterricht wieder möglich
