Gewaltschutz-Beratung: 70 Zuweisungen in drei Monaten

Wenn bei einem Streit oder bei körperlicher Gewalt die Polizei gerufen wird, kann diese ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen. Seit 1. September müssen sich Personen, gegen die so ein Verbot ausgesprochen wurde, verpflichtend beraten lassen. Nach drei Monaten gibt es eine erste Bilanz.

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